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pflichtversicherte
Arbeitnehmer
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Beamte
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Beschäftigte im
öffentlichen Dienst
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Berufs- und
Zeitsoldaten
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Auszubildende
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Eltern in
Kindererziehungszeit
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Wehr- und
Zivildienstleistende
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verheiratete Selbständige, wenn der Ehepartner/-in
förderfähig ist
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( Beispiel:
verheiratet und 2 Kinder)
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154 €
jedes Jahr für Sie ! |
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+ |
154 €
für Ihren Lebenspartner ! |
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+ |
300 €*
für jedes Kind ! |
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( *nach
2008 geboren..sonst 154,-- € ) |
= |
908,00 €
jährliche staatl. Förderung für Ihre Familie
(* zzgl. etwaiger
steuerlicher Ersparnisse ) |
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