Wechselmöglichkeit

 

Sie haben festgestellt, dass Ihre erste Wahl zur Basisrente nicht gerade die beste Lösung darstellt ?


HINWEIS

Hier hat der Gesetzgeber vorgesorgt und hat Ihnen per Gesetz die Möglichkeit zum Wechsel eingeräumt. Bitte fragen Sie bei Ihrem bisherigen Anbieter nach, welche etwaige Stornogebühren bei einem Wechsel des Anbieters anfallen. Diese dürfen nicht willkürlich hoch sein. Zwei Anbieter haben in der Vergangenheit vergeblich versucht vor dem BGH zu hohe Stornogebühren umzusetzen und einer dieser Anbieter hat vor einem Entscheid des BGH seine Klage wieder zurück gezogen. Dennoch können diese Gebühren unterschiedlich sein und Sie sollten sich vor einem Anbieterwechsel entsprechend informieren. Meist bewegen sich derartige Kosten in einer Größenordnung von ca. 100,-- € bis 150,-- €. Jedoch zeigt die Realität, dass die Anbieter sich bei einem gewünschten Wechsel mehr Kundenunfreundlich darstellen als Kundenfreundlich. Geht es doch auch um die Provision der Vermittler und darum, dass man Guthaben an einen Mitbewerber übertragen muß. Wir sind uns sicher, dass in Zukunft viele Anleger gewillt sind, den Anbieter zu Wechseln. Sparen Sie also nicht zu lange Zeit in einen Vertrag mit lediglich durchschnittlicher Rendite. Da es um Ihre Altersvorsorge geht, sollten Sie schnell handeln. Unsere Auswahl der Anbieter bieten nach unserer Ansicht ein sehr leistungsstarkes Angebot und mit unserem Gebührenmodell erhalten Sie einen zusätzlichen Vorteil durch die Reduzierung Ihrer laufenden Kosten ( Fonds ) bzw. der Abschlußkosten ( Versicherungslösung ) .

 

Während der Ansparphase kann der Altersvorsorgevertrag jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende gekündigt und das Altersvorsorgevermögen beim gleichen oder bei einem anderen Anbieter in einen förderfähigen neuen Vertrag überführt werden. Wenn ein Anbieterwechsel in Betracht gezogen wird, sollte neben den dafür in Rechnung gestellten Kosten auch beachtet werden, dass die Garantie der eingezahlten Beiträge nur für den Zeitpunkt des Leistungsbeginns gilt. Bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung kann es passieren, dass der Wert des angesparten Versorgungskapitals zu diesem Zeitpunkt (zum Beispiel aufgrund ungünstiger Kursentwicklung von Aktien) den Wert ihrer bisher geleisteten Beiträge unterschreitet. Der neue Anbieter muss aber »nur« das mitgebrachte Kapital garantieren. Statt einer Mitnahme des Kapitals kann der Vertrag beim alten Anbieter auch beitragsfrei bestehen bleiben. Wenn das Ende der Laufzeit erreicht ist, wird zumindest die Summe der eingezahlten Beiträge ausgezahlt.


Ein Wechsel kann sich durchaus für Sie bezahlt machen. Die Gesellschaft muß das Guthaben auf den neuen Anbieter übertragen. Somit besteht anders wie bei nicht geförderten Verträgen, anfänglich kein hoher Verlust zu Ihren Lasten und mit einer geschickten Wahl des Anbieters, machen Sie etwaige Stornogebühren bald wieder vergessen.

 

 

Ja.... ich möchte gleich ein unverbindliches Angebot

 

 

 

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