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Sie haben festgestellt, dass Ihre erste Wahl zur
Basisrente nicht gerade die beste Lösung darstellt ?
HINWEIS
Hier hat der Gesetzgeber vorgesorgt und hat Ihnen per Gesetz
die Möglichkeit zum Wechsel eingeräumt. Bitte fragen Sie bei
Ihrem bisherigen Anbieter nach, welche etwaige
Stornogebühren bei einem Wechsel des Anbieters anfallen.
Diese dürfen nicht willkürlich hoch sein. Zwei Anbieter
haben in der Vergangenheit vergeblich versucht vor dem BGH
zu hohe Stornogebühren umzusetzen und einer dieser Anbieter
hat vor einem Entscheid des BGH seine Klage wieder zurück
gezogen. Dennoch können diese Gebühren unterschiedlich sein
und Sie sollten sich vor einem Anbieterwechsel entsprechend
informieren. Meist bewegen sich derartige Kosten in einer
Größenordnung von ca. 100,-- € bis 150,-- €. Jedoch zeigt
die Realität, dass die Anbieter sich bei einem gewünschten
Wechsel mehr Kundenunfreundlich darstellen als
Kundenfreundlich. Geht es doch
auch um die Provision der Vermittler und darum, dass man
Guthaben an einen Mitbewerber übertragen muß. Wir sind uns
sicher, dass in Zukunft viele Anleger gewillt sind, den
Anbieter zu Wechseln. Sparen Sie also nicht zu lange Zeit in
einen Vertrag mit lediglich durchschnittlicher Rendite. Da
es um Ihre Altersvorsorge geht, sollten Sie schnell handeln.
Unsere Auswahl der Anbieter bieten nach unserer Ansicht ein
sehr leistungsstarkes Angebot und mit unserem Gebührenmodell
erhalten Sie einen zusätzlichen Vorteil durch die
Reduzierung Ihrer laufenden Kosten ( Fonds ) bzw. der
Abschlußkosten ( Versicherungslösung ) .
Während der Ansparphase kann der
Altersvorsorgevertrag jederzeit mit einer Frist von drei
Monaten zum Quartalsende gekündigt und das
Altersvorsorgevermögen beim gleichen oder bei einem anderen
Anbieter in einen förderfähigen neuen Vertrag überführt
werden. Wenn ein Anbieterwechsel in Betracht gezogen wird,
sollte neben den dafür in Rechnung gestellten Kosten auch
beachtet werden, dass die Garantie der eingezahlten Beiträge
nur für den Zeitpunkt des Leistungsbeginns gilt. Bei einer
vorzeitigen Vertragsauflösung kann es passieren, dass der
Wert des angesparten Versorgungskapitals zu diesem Zeitpunkt
(zum Beispiel aufgrund ungünstiger Kursentwicklung von
Aktien) den Wert ihrer bisher geleisteten Beiträge
unterschreitet. Der neue Anbieter muss aber »nur« das
mitgebrachte Kapital garantieren. Statt einer Mitnahme des
Kapitals kann der Vertrag beim alten Anbieter auch
beitragsfrei bestehen bleiben. Wenn das Ende der Laufzeit
erreicht ist, wird zumindest die Summe der eingezahlten
Beiträge ausgezahlt.
Ein
Wechsel kann sich durchaus für Sie bezahlt machen. Die
Gesellschaft muß das Guthaben auf den neuen Anbieter
übertragen. Somit besteht anders wie bei nicht geförderten
Verträgen, anfänglich kein hoher Verlust zu Ihren Lasten und
mit einer geschickten Wahl des Anbieters, machen Sie etwaige
Stornogebühren bald wieder vergessen.
Ja.... ich möchte gleich ein
unverbindliches Angebot

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